Förderprogramm entlastet Wohneigentümer

12.09.2022



Das sind gute Nachrichten für alle, die sich in diesem Jahr Wohneigentum kaufen möchten oder bereits gekauft haben: Der NRW-Landtag hat bei der Grunderwerbssteuer Entlastungen für Wohneigentümer beschlossen, die ihre Immobilie selbst nutzen. Für ein entsprechendes Förderprogramm wurden 400 Millionen Euro bereitgestellt. 

 

Wer seit dem 1. Januar 2022 ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück gekauft hat, kann sich vom Land NRW zwei Prozent des Kaufpreises erstatten lassen. Bedingung: Es muss sich um selbstgenutztes Wohneigentum handeln. Auch wer ein Haus auf einem Erbbaugrundstück gekauft hat, kann die Förderung beantragen. Aber Vorsicht: Das Programm gilt nur für Kaufverträge, die in diesem Jahr notariell beurkundet wurden. Auch wer die gekaufte Immobilie nicht sofort bezieht, kann das Förderprogramm in Anspruch nehmen. Wird beispielsweise erst noch gebaut oder saniert, muss der Antragsteller erklären, dass er die Immo- bilie als Hauptwohnsitz nutzen wird. Innerhalb von drei Jahren muss eine Meldebescheinigung nachgereicht werden. 

 

Die Erstattung ist auf einen Kaufpreis von 500.000 Euro gedeckelt. Den Antrag auf Förderung in Höhe von bis zu 10.000 Euro können Käufer bei der NRW.Bank stellen. Man kann sich auf der Internetseite vorab registrieren. Förderberechtigt sind lediglich natürliche Personen. Sollte die Immobilie von mehreren privaten Personen gekauft werden, kann ebenfalls ein Antrag gestellt werden. Es muss jedoch mindestens einer der Käufer die Immobilie als Hauptwohnsitz nutzen. Bei mehreren Käufern müssen alle Erwerber einen gemeinsamen Antrag stellen. 

 

Die Entlastung bei der Grunderwerbssteuer ist angesichts der extrem gestiegenen Preise für Wohneigentum längst überfällig“, sagt beta-Geschäftsführer und BFW-Präsident Dirk Salewski. So mache die Grunderwerbssteuer in NRW den größten Posten bei den Kaufnebenkosten aus. Und: Bei der Grunderwerbssteuer ist NRW im Bundesvergleich Spitzenreiter. Das Land erhebt mit 6,5 Prozent deutschlandweit den höchsten Steuersatz auf den Immobilienkauf. Salewski begrüßt, dass grundsätzlich jeder Käufer von selbstgenutztem Wohneigentum von  Entlastung profitieren kann. „Alle sollten die Chance auf selbstgenutztes Wohneigentum haben“, betont Dirk Salewski.